Die Umlagenprivilegierung ist eine gesetzliche Regelung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Sie ermöglicht es Betreiberinnen und Betreibern von Wärmepumpen, bestimmte Umlagen auf den Strompreis deutlich zu reduzieren. Das bedeutet für Sie: geringere Kosten für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe und damit ein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliches Heizen.
Folgende Umlagen werden für privilegierten Wärmepumpenstrom gemäß § 22 EnFG auf 0,00 Cent/kWh reduziert:
Beide Umlagen machten im Jahr 2025 zusammen 1,30 Cent/kWh brutto Ihres Wärmepumpen-Strompreises aus.
Damit Sie von der Umlagenreduzierung profitieren können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
* „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG als „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“.
Netznutzer sollten die Absenkung der Offshore-Netzumlage und der KWKG-Umlage auf null Cent für elektrische Wärmepumpen für das Kalenderjahr 2025 zeitnah beantragen. Eine rückwirkende Anwendung für die Kalenderjahre 2023 und 2024 sieht die Bundesnetzagentur nicht vor.
§ 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) ist bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Anwendung der Regelung stand jedoch zunächst unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt.
Mit Inkrafttreten der „Energierechtsnovelle 2025 Strom“ am 23. Dezember 2025 ist dieser Genehmigungsvorbehalt entfallen. Seit diesem Zeitpunkt können Netznutzer für den Netzstrombezug elektrischer Wärmepumpen einen Antrag auf Privilegierung für die Zukunft stellen.
Nutzen Sie das nachfolgende Formular zur Anmeldung der Umlagenprivilegierung.
Ihre Angaben leiten wir an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Sobald der Netzbetreiber die Umlagenreduzierung bestätigt hat und die genannten Umlagen gegenüber uns nicht mehr abrechnet, wird die Privilegierung von uns berücksichtigt.
Unsere Meldung muss jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres beim Netzbetreiber eingehen.
Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular daher rechtzeitig zu.
Bei nicht fristgerechter Bereitstellung können wir Ihren Anspruch auf Verringerung der Umlagen leider nicht oder nicht in der vollständigen Höhe umsetzen.